Bähren Pharma-Packaging tritt für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein, welches Talente auf Grund ihrer Leistungen schätzt – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten,
Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft. Die Anerkennung und die Förderung vielfältiger Potenziale schaffen wirtschaftliche Vorteile für unsere Organisation.
Deshalb haben wir die Charta der Vielfalt unterzeichnet. (PDF)
Im Rahmen der Charta der Vielfalt werden wir weiterhin:
- eine Organisationskultur pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Führungskräfte wie Mitarbeitende diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt ihnen eine besondere Verpflichtung zu.
- unsere Personalprozesse überprüfen und sicherstellen, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeitenden sowie unserem Leistungsanspruch gerecht werden.
- die Vielfalt innerhalb und außerhalb der Organisation anerkennen, die darin liegenden Potenziale wertschätzen und für das Unternehmen oder die Institution gewinnbringend einsetzen.
- die Inhalte der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs machen.
- über unsere Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft geben.
- unsere Belegschaft über den Mehrwert von Vielfalt informieren und sie bei der Umsetzung der Charta einbeziehen.
Wir sind überzeugt: Gelebte Vielfalt und Wertschätzung dieser Vielfalt haben eine positive
Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgeber_innen-Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Unsere ehemalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist Schirmherrin. Die Initiative will die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Organisationskultur in Deutschland voranbringen. Mehr als 3.900 Unternehmen und Institutionen haben die Charta der Vielfalt bereits unterzeichnet.
Mehr Informationen zum Diversity Management und der Charta der Vielfalt erhalten Sie unter
steht für
Abschließend möchten wir alle auch nochmal bewusst auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufmerksam machen:
Seit 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
§1 untersagt die Diskriminierung aus diesen Gründen:
- Geschlecht
- Alter
- Rasse und ethnischer Herkunft
- Religion und Weltanschauung
- sexueller Identität
- Behinderung
Von dem Gesetz geschützt sind:
- Auszubildende
- Bewerber
- Beschäftigte
- Leiharbeiter
- Arbeitnehmerähnliche Personen (z.B. Freiberufler)